Reparatur von Paletten

Als zugelassener Reparaturbetrieb mit der Lizenz-Nr. D797 verfügen wir über die erforderlichen Kompetenzen, um Ihre defekten EUR-Paletten nach UIC 435-4 Kriterien fachgerecht zu rekonditionieren. Wenn Euro-Paletten einen oder mehrere der folgenden Schäden aufweisen, sind die Paletten nicht tauschfähig und müssen nach den Bestimmungen des UIC Merkblattes 435-4 instand gesetzt werden.

Als Defekt gilt:

Ein Boden- oder Deckrandbrett ist so abgesplittert, daß mehr als ein Nagel- oder Schraubenschaft sichtbar ist. Die Markierung EUR rechts sowie die Zeichen einer Bahn links fehlen. Ein Brett fehlt.
Ein Klotz fehlt oder ist so gespalten, dass mehr als ein Nagel sichtbar ist. Ein Brett ist quer oder schräg gebrochen. Mehr als zwei Boden- oder Deckrandbretter sind so abgesplittert, daß mehr als ein Nagel- oder Schraubenschaft sichtbar ist.

(Quelle: Epal)