Kammertrocknung / IPPC - ISPM 15 Behandlung
Um der ständig wachsenden Nachfrage nach exportfähigen Paletten gerecht zu werden, haben wir 2005 in die erste Holztrocknungsanlage investiert. Diese erlaubt uns sowohl die Trocknung der Paletten für Produkte mit besonderen Hygienevorschriften als auch die Durchführung des IPPC - ISPM 15 Verfahrens.Hierzu sind wir durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz, Agraraufsicht und Agrarförderung unter der Nummer DE - RP2 - 49036 ermächtigt.
Wir bieten Ihnen unsere Produkte sowohl kammergetrocknet als auch IPPC-behandelt an, selbstverständlich unter Berücksichtigung der geforderten Kennzeichnung und Dokumentation.
Um einheimische Waldbestände gegen Einschleppung von Holzschädlingen zu schützen, haben viele Länder entsprechende Quarantänebestimmungen. Als eine untergeordnete Organisation der UN hat die International Plant Protection Convention (IPPC) den ISPM-15 erlassen. Demnach muß Holzverpackungsmaterial gemäß eines besonderen Zeit-Temperatur-Planes erhitzt werden und dabei für mindestens 30 Minuten eine Kerntemperatur von 56 Grad Celsius erreichen.
Eine Übersicht der im Ausland geforderten Kriterien finden Sie hier oder unter www.ippc.int